Aushilfsnehmer kommen an den bayerischen Schulen bei kurzfristig auftretendem Vertretungsbedarf sowie zur Unterstützung zum Einsatz – etwa wenn eine Stammlehrkraft vertreten werden muss, die bspw. wegen längerer Krankheit ausfällt oder sich in Elternzeit befindet. Sie schließen meist einen befristeten Vertrag für die Dauer des Ausfalls der betreffenden Stammlehrkraft oder über einen bestimmten Zeitraum (ggf. auch ein ganzes Schuljahr) ab und sind in der Regel nur an einer Schule tätig. Es sind verschiedene Tätigkeitsarten denkbar, beispielsweise
- als Vertretungslehrkraft (eigenverantwortliches Unterrichten),
- Unterstützungskraft (zur Förderung von Schülerinnen und Schülern beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände) oder
- Lehrkraft in einer Deutschklasse oder einem DeutschPlus-Kurs (Sprachförderklassen).