Florian Wiener

informationstechnischer Berater Digitale Bildung (iBdB) im Schulamt Nürnberger Land

Tel.: 09128-99080-28

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Die Medienpädagogischen Beraterinnen und Berater (mBdB) legen ihren Beratungsschwerpunkt auf die Vermittlung medienpädagogischer Kompetenzen, die Informationstechnischen Beraterinnen und Berater (iBdB) hingegen auf informationstechnische und – damit eng verknüpft – mediendidaktische Kompetenzen.

Beratung digitale Bildung in Bayern - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Beratungsschwerpunkte iBdB:

  • Informationstechnik von pädagogisch wie didaktisch und wirtschaftlich angemessener IT-Ausstattung bis zu rechtlichen Rahmenbedingungen im Kontext der Mediennutzung in Schulen
  • Vermittlung informationstechnischer und mediendidaktischer Kenntnisse und Kompetenzen
  • Information über aktuelle technische Entwicklungen und Neuerungen im Bereich schulischer IT-Infrastrukturen
  • Auswahl und Vorstellung geeigneter digitaler Technologien für den Einsatz in der Schule
  • Beratung zu digitaler Bildung für Schulen und Sachaufwandsträger

aktuelle Themen:

Sonderbudget Leihgeräte - bayerische Förderrichtlinie „Sonderbudget Leihgeräte“ (SoLe) 

 

DigitalPakt Schule - bayerische Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR)

Informationen zum Sonderbudget Lehrerdienstgeräte

Professionelle Administration für die IT-Infrastruktur an Bayerns Schulen

Informationen zum Förderprogramm zur technischen Administration der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen

Sonderbudget Leihgeräte

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus schiebt nun gemeinsam mit dem Bund den Aufbau eines Leihgerätepools an den Schulen über einen zusätzlichen Förderstrang unter dem Dach des DigitalPakts Schule weiter an. Dafür hat der Bund zusätzliche 500 Millionen zur kurzfristigen Beschaffung von Schülerleihgeräten durch die Schulaufwandsträger bereitgestellt, von denen 77,8 Mio. auf den Freistaat Bayern entfallen. Das ist eine substanzielle Erweiterung der laufenden Förderprogramme in einem krisenbedingt zentralen Handlungsfeld der digitalen Bildung. Grundlage für die Förderprogramme ist eine Bund-Länder-Zusatzvereinbarung zur Erweiterung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 (Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“)). Darin ist u. a. die Ausgestaltung als Investitionsprogramm und die Beschaffung durch die Schulaufwandsträger grundgelegt, das auf die eingespielten Strukturen des DigitalPakts Schule genutzt werden können. In Bayern ist über die Förderrichtlinie „Sonderbudget Leihgeräte“ (SoLe) ein schlankes Zuwendungsprogramm für kommunale und private Schulaufwandsträger geplant.
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)

Weiterführender Link mit Informationen für Schulen und Sachaufwandsträger auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus


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