Schulberatung ist ein Teil der schulischen Erziehungsaufgabe. Beratung von Schülern und Erziehungsberechtigten ist daher Aufgabe einer jeden Schule und einer jeden Lehrkraft. Die Beratung soll den Schülern helfen, eine ihren erkennbaren Fähigkeiten und ihrer inneren Berufung entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten.
Besondere Unterstützung erhalten die Schulen bei der Schulberatung durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen (schulische Beratungsfachkräfte), die die Befähigung zu einem Lehramt an öffentlichen Schulen besitzen und sich für die besonderen Beratungsaufgaben durch ein Studium qualifiziert haben.
Neben der Klassenlehrkraft und eventuell der Schulleitung ist die Beratungslehrkraft erster Ansprechpartner
• für Fragen der Schullaufbahn:
• bei Lernschwierigkeiten
• bei Leistungsschwierigkeiten
• bei Verhaltensschwierigkeiten
• bei besonderen Begabungen
Aufgabenschwerpunkte:
Die Beratungslehrkraft
• berät individuell in Fragen der Schulaufnahme, der Schullaufbahn und der beruflichen Orientierung
• informiert allgemein über das schulische Bildungsangebot
• hält Kontakte zu vorschulischen und schulischen Einrichtungen, schulischen sowie außerschulischen Beratungsdiensten
• unterstützt mit ihren Kenntnissen Lehrkräfte und Schulleitung
• stellt durch informelle und pädagogisch-psychologische Diagnostik den individuellen Förderbedarf eines Schülers / einer Schülerin fest
Grundsätze der Beratung
Beratung ist
• freiwillig.
• kostenlos.
• neutral / unabhängig
Die Beratungslehrkraft unterliegt der Verschwiegenheit.
Der Kontakt zur Beratungslehrkraft kann von den Erziehungsberechtigten direkt hergestellt werden oder über die Klassenlehrkraft bzw. Schulleitung.
Die Zuordnung der einzelnen Beratungslehrkräfte zu den Schulen im Schuljahr 2024-2025 sowie die Kontaktdaten finden Sie im Anhang.