Entwicklungsziele Digitalisierung
Umfrage zu den Entwicklungszielen an Ihrer Schule:
Quelle KMS vom 16.09.2021 AZ.: I.4-BS1356.3/24/4
Damit Ihre Schule bei der Erreichung der Ziele rasch unterstützt werden kann, darf ich Sie bitten, die Entwicklungsziele Ihrer Schule, sobald Sie diese definiert haben, spätestens jedoch bis 30. November 2021, der Schulaufsicht (über diese Abfrage) zu übermitteln.
Angesichts der vielfältigen Potenziale digitaler Medien und Werkzeuge und fortlaufender Innovationen im Bereich der Digitalisierung gewinnt das schulische Qualitätsmanagement zunehmend an Bedeutung. Der digitale Wandel ist somit ein langfristig angelegter Schulentwicklungsprozess, der sich über folgende Handlungsfelder erstreckt:
- IT-Infrastruktur optimieren
- Schule kooperativ gestalten
- Unterricht weiterentwickeln
- Digitale Expertise stärken
- Schule digital organisieren
Diese Handlungsfelder beschreiben verschiedene Bereiche, in denen digitale Möglichkeiten und Erfahrungen der Pandemie-Phase nutzbar gemacht und die verfügbare IT-Ausstattung intensiv genutzt werden sollen, um Ihre Schule systematisch weiterzuentwickeln. Dabei sind das Schulentwicklungsprogramm, das schuleigene Medienkonzept sowie der DigCompEdu Bavaria wichtige Steuerungsinstrumente. Nachstehende Übersicht stellt diese Zusammenhänge dar.
Bei diesem Prozess soll im Schuljahr 2021/22 ein besonderer Fokus auf folgende zwei Aspekte gelegt werden:
a. Nutzung mobiler Endgeräte durch Schülerinnen und Schüler (Handlungsfelder „Unterricht weiterentwickeln“, „IT-Infrastruktur optimieren“)
Lernende sollen digitale Medien und Werkzeuge nicht nur passiv rezipieren, sondern in aktivierenden Lernformaten selbst nutzen. Die gestiegene Zahl an Schüler(leih)geräten eröffnet hier neue Gestaltungsspielräume und macht eine Weiterentwicklung des schulischen ITAusstattungsplans erforderlich.
Dabei sind – ausgehend von der konkreten Ausstattungssituation an Ihrer Schule – verschiedene Nutzungskonzepte bzw. Einsatzszenarien möglich:
- 1:1-Ausstattung mehrerer Jahrgangsstufen (+ Geräte für den wechselnden Einsatz in den übrigen Jahrgangsstufen)
- 1:1-Ausstattung einer Jahrgangsstufe (+ Geräte für den wechselnden Einsatz in den übrigen Jahrgangsstufen)
- 1:1-Ausstattung einzelner Klassen (+ Geräte für den wechselnden Einsatz in den übrigen Klassen)
- phasenweise 1:1-Ausstattung einzelner Klassen im epochalen Wechsel (+ Geräte für den wechselnden Einsatz in den übrigen Klassen)
- Geräte für den wechselnden Einsatz in verschiedenen Klassen
- Bereitstellung von Endgeräten für einzelne Schüler/-innen (z. B. für das häusliche Lernen)
b. Stärkung der Medienerziehung: Verbindliche Durchführung des Medienführerscheins Bayern (Handlungsfeld „Unterricht weiterentwickeln“)
Allen Schulen stehen mit dem Medienführerschein Bayern der Stiftung Medienpädagogik Bayern praxisbezogene und altersadäquate Unterrichtssequenzen zur Verfügung, die verschiedene Aspekte der Medienerziehung abdecken.
Die Inhalte der bereitgestellten Module sollen – sofern noch nicht erfolgt – in das schuleigene Mediencurriculum integriert und somit verbindlicher Bestandteil des Unterrichts an Ihrer Schule werden.
Prozessgestaltung und Unterstützungsstrukturen
Um diese und weitere Entwicklungsprozesse in den genannten Handlungsfeldern systematisch auf den Weg zu bringen, sind folgende Prozessschritte an Ihrer Schule sinnvoll:
1) Erfassung des Ist-Standes
Transparenz über die Ausgangssituation ist nach der Phase des Distanzunterrichts besonders wichtig (z. B. gestiegene Zahl an Schüler(leih)geräten).
Das ISB stellt Reflexionsbögen zum Medienkonzept bereit, die ein geeignetes Instrument hierfür sein können.
2) Identifikation von Entwicklungszielen
Ausgehend von der Ist-Stand-Analyse sollen kurz- und mittelfristige Entwicklungsziele festgelegt und priorisiert werden.
Damit ergeben sich Schwerpunktsetzungen für das weitere Vorgehen. Hierbei bietet es sich an, die gesamte Schulgemeinschaft einzubinden. Hilfreich für eine Weiterentwicklung der Medienarbeit kann auch die vom ISB aufbereitete Sammlung erprobter Praxisbeispiele sein.
Entwicklungsziele könnten beispielsweise im Rahmen der o. g. Handlungsfelder folgende Stoßrichtungen haben:
- „Das schuleigene Mediencurriculum ist an die veränderte Ausstattungssituation angepasst und berücksichtigt die aktive Medienarbeit der Schülerinnen und Schüler in allen Fächern.“
- „Der ‚Medienführerschein Bayern‘ ist im Mediencurriculum verankert und wird verbindlich durchgeführt.“
- „Die schuleigene Fortbildungsplanung enthält fachspezifische Angebote für eine aktivierende Mediennutzung.“
- „Ein Videokonferenzsystem wird systematisch zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten eingesetzt.“
3) Ableitung und Planung von Maßnahmen
Auf Basis der Entwicklungsziele plant Ihre Schule konkrete Umsetzungsschritte, fixiert Umsetzungstermine und legt Verantwortlichkeiten fest.
4) Umsetzung der Maßnahmen
Die geplanten Maßnahmen werden schrittweise, unter Rückgriff auf die vorhandene Expertise an Ihrer Schule und ggf. unter Einbeziehung externer Experten umgesetzt.
5) Evaluation des Prozessergebnisses
Es wird regelmäßig überprüft, ob die anvisierten Entwicklungsziele erreicht werden und ggf. neue Prioritätensetzungen erforderlich sind.
Um Sie und Ihre Schule bei diesem Prozess individuell unterstützen und den systematischen Einsatz der an Ihrer Schule vorhandenen IT-Ausstattung auch im Regelunterricht sicherstellen zu können, steht ein umfassendes Beratungsangebot bereit:
Mit der Beratung digitale Bildung in Bayern (mBdB & iBdB) haben Sie eine Ansprechpartnerin, die ab dem Schuljahr 2021/22 im Tandem mit Schulentwicklungsmoderatorinnen und -moderatoren das sog. „Innovationsteam Digitale Bildung“ bilden und digitale Prozesse an Ihrer Schule systematisch begleiten wird.
Sie können auf dieses Beratungsangebot in allen o. g. Handlungsfeldern und Prozessschritten zurückgreifen.
Damit Ihre Schule bei der Erreichung der Ziele rasch unterstützt werden kann, darf ich Sie bitten, die Entwicklungsziele Ihrer Schule, sobald Sie diese definiert haben, spätestens jedoch bis 30. November 2021, der Schulaufsicht (über diese Abfrage) zu übermitteln.
Auf dieser Grundlage kann die Schulaufsicht erkennen, welche Unterstützung die Innovationsteams im weiteren Entwicklungsprozess an Ihrer Schule anbieten können
Die Innovationsteams sind ein Unterstützungsangebot für die langfristig angelegte Schulentwicklungsarbeit. Ihre Einbeziehung wird von Ihnen initiiert und stärkt die Eigenverantwortlichkeit der Schule. Die Auftragsklärung erfolgt in enger Absprache mit Ihnen und entsprechend den Entwicklungszielen Ihrer Schule.
Gerne können Sie auch parallel zum hier skizzierten Verfahren Ihrerseits auf die Beratung digitale Bildung zugehen und so vom Unterstützungsangebot der Innovationsteams profitieren. Diese begleiten Sie selbstverständlich auch bereits in der Phase der Erhebung des Status quo sowie bei der Identifikation von Entwicklungsfeldern.
Zudem ist eine Aktualisierung der drei Bestandteile des Medienkonzepts –
- Mediencurriculum,
- Fortbildungsplanung und
- Ausstattungsplan
– vorzunehmen.
Bitte laden Sie Ihr aktualisiertes Medienkonzept bis spätestens 31. Juli 2022 im Online-Formular „Medienkonzepte“ im Schulportal erneut hoch.
Umfrage zu den Entwicklungszielen an Ihrer Schule:
Damit Ihre Schule bei der Erreichung der Ziele rasch unterstützt werden kann, darf ich Sie bitten, die Entwicklungsziele Ihrer Schule, sobald Sie diese definiert haben, spätestens jedoch bis 30. November 2021, der Schulaufsicht (über diese Abfrage) zu übermitteln.